Das Wichtigste kompakt:

Geklautes Fahrrad gekauft, begehe ich Hehlerei?
Rechte gegenüber dem Verkäufer
Der Verkäufer hat deshalb seine im Kaufvertrag – und sei es per Handschlag – festgelegte Pflicht verletzt und nicht erfüllt, weil er dem Käufer keine Eigentumsrechte an einem gestohlenen Fahrrad einräumen kann. Wer also unwissentlich ein geklautes Fahrrad gekauft hat, kann den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. „Wusste der Verkäufer von dem Diebstahl, macht er sich gegebenenfalls auch noch schadensersatzpflichtig, z. B. wenn ein Weiterverkauf verhindert wird, weil der eigentliche Eigentümer sein Fahrrad wieder zurückverlangt“, sagt Matthies.
Rahmennummer registrieren lassen
Für Fahrradbesitzer ist es deshalb sinnvoll, ihre Fahrräder mit der Rahmennummer bei der Polizei oder auf speziellen Online-Plattformen zu registrieren. So wird eine Zuordnung im Diebstahlfall erleichtert. Zudem ist der Verkauf eines registrierten Fahrrads für einen Dieb deutlich riskanter, da die Identifikation des eigentlichen Eigentümers schneller und einfacher ist. „Die Rahmennummer ist in den Rahmen eingraviert und befindet sich meist unter dem Tretlager, am Sattelrohr, in der Nähe des Steuerkopfes oder am Ausfallende“, erklärt Marijke van Dijk vom Fahrradhersteller Koga.
Kauf nicht ohne Kaufvertrag
Beim Kauf eines gebrauchten Rades sollten die Käufer darum immer auf einen Kaufvertrag sowie (im Idealfall) auf Original-Unterlagen zum Fahrrad bestehen. Diese Dokumente belegen, dass man das Rad nicht selbst gestohlen hat, sondern käuflich erworben. Der Kaufvertrag sollte sowohl die Rahmennummer des Fahrrads als auch den Namen und im besten Fall die Ausweisnummer des Verkäufers enthalten. Ist man sich unsicher, ob es sich beim gebrauchten Rad um Diebesgut handelt, gibt jede örtliche Polizeidienststelle Auskunft, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde.
Besser anschließen als nur abschließen
Um Dieben im Alltag weniger Chancen zu lassen, sollte das Fahrrad immer mit einem hochwertigen Schloss gesichert und am besten an einem hellen, gut einsehbaren Ort abstellt werden. „Wir raten dazu, am besten den Fahrradrahmen mit einem hochwertigen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen“, meint Torsten Mendel vom Sicherheitsexperten Abus.
Zusätzlich bietet sich an, Räder gerade nachts in einem abschließbaren Raum oder einer speziellen Fahrradgarage (z. B. WSM „Bikebox“) abzustellen.
Neue Lösungen, bei denen das Abschließen per Smartphone funktioniert, sind zwar ein interessantes Gadget, aber bei weitem noch nicht serienreif, um als sicherer Diebstahlschutz zu funktionieren. „Das gleiche gilt für das GPS-Tracking – eine interessante Ergänzung, allerdings nicht ausreichend, will man den Diebstahl an sich verhindern“, ergänzt Mendel.
Besser anschließen als nur abschließen
So viel Glück wie eine junge Frau in Leipzig dieser Tage hat man nämlich selten. Sie entdeckte ihr gestohlenes Fahrrad unverhofft im Keller des Nachbarn. Nachdem anhand der Rahmennummer der nötige Nachweis erbracht wurde, konnte die Polizei das Rad wieder an die eigentliche Besitzerin aushändigen. Der Nachbar bekam eine Anzeige.