Mit dem Rad zur Schule - Ab welchem Alter
- Ab welchem Alter darf mein Kind mit dem Fahrrad in die Schule fahren?
Diese Frage birgt viel Konfliktpotenzial zwischen Eltern und Schulleitung, da viele Grundschulen den täglichen Schulweg mit dem Rad grundsätzlich untersagen. Rechtlich gibt es dafür jedoch keine Grundlage. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken, fällen ausschließlich die Eltern. Allerdings sollten sich Kinder bereits selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen und andere Verkehrsteilnehmer sowie Gefahrensituationen richtig einschätzen können.
Eltern sollten ihre Kinder nicht überschätzen und eine Erlaubnis auch von der Art des Schulwegs abhängig machen. Eine vielbefahrene Hauptstraße oder ein steiler Berg bieten großes Gefahrenpotenzial und überfordern viele Kinder anfänglich. Deshalb macht es Sinn, rechtzeitig mit dem Nachwuchs den Schulweg per Rad zu trainieren oder das Kind zu begleiten, bis es den Weg sicher alleine meistern kann. Dabei sollte nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route gewählt werden.
Den Schulweg mit dem Fahrrad zu fahren, hat nämlich viele Vorteile: Es stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit von Kindern. Sie übernehmen Verantwortung und bewegen sich, wodurch sie aufnahmebereiter werden.
Ist eine Radfahrprüfung Voraussetzung für die Fahrt zur Schule?
Ganz klar: Nein. Eine Radfahrprüfung hat keine bindende Wirkung wie ein Führerschein zum Autofahren. Auch ohne Radfahrprüfung darf ich Fahrrad fahren. Die Verkehrswacht, welche die Radfahrprüfungen an den Schulen veranstaltet, rät zwar davon ab, vor einer bestandenen Prüfung mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Doch auch an der Radfahrprüfung gibt es mitunter Kritik und gerade ihre Alltagstauglichkeit steht zur Diskussion. Für Kinder ist das Üben des eigenen Schulwegs sinnvoller und praxistauglicher. Es trägt mehr zur Verkehrssicherheit bei als das Ausfüllen eines Fragebogens und das Fahren in einem verkehrsberuhigten Raum (meist dem Schulhof). Für Schulanfänger ist ein Schulwegtraining aber unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Eltern und Schulleitung sollten dabei nicht gegeneinander arbeiten, sondern miteinander Lösungen erarbeiten.
Wer ist für die Verkehrssicherheit der Räder verantwortlich?
Verantwortlich sind der Fahrzeughalter und derjenige, der mit dem Fahrrad fährt. Ist das Fahrrad nicht in vorschriftsmäßigem Zustand, darf der Halter das Fahren untersagen.
„Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich“,
Sind Kinder auf dem Schulweg mit dem Rad versichert?
Besteht für Kinder eine Helmpflicht?
„Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich“,
Nein, jedoch sollten Kinder von der ersten Fahrt an einen Helm tragen.

Braucht ein Kinderfahrrad grundsätzlich eine feste Beleuchtung?
„An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung weiterhin sinnvoll, weil Stecklampen gerne vergessen werden oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustandes überfordert sind“
Darf mein Kind mit dem E-Bike fahren?
„Aus unserer Sicht ist eine Verkehrserziehung schon in jungen Jahren elementarer Bestandteil dafür, dass sich unsere Jüngsten sicher im Straßenverkehr bewegen können – egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem E-Performance-Bike. Unsere Verkaufszahlen zeigen, dass das Thema E-Bike auch bei den Kids angekommen ist“
Wo darf mein Kind überhaupt fahren?


Darf die Schule das Abstellen von Fahrrädern verbieten?
Die Broschüre der UDV
Zu diesem Thema gibt es eine Broschüre der Unfallforschung der Versicherer (UDV)
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen zu verbessern und zu helfen, Unfälle zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen.