
Fahrradtour.ruhr
ein Rad – ein Weg – das ruhrgebiet

Fahrradtour.ruhr
ein Rad – ein Weg – das ruhrgebiet

Fahrradtour.ruhr
ein Rad – ein Weg – das ruhrgebiet
Wir nutzen auf unseren Webseiten Bilder, Texte, Videos und Infomaterialien der Ruhr-Tourismus GmbH.
Zum Inhalt springenein Rad – ein Weg – das ruhrgebiet
ein Rad – ein Weg – das ruhrgebiet
ein Rad – ein Weg – das ruhrgebiet
Du bist hier: Startseite » Beiträge » Radpolitik » Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz
Die Landesregierung hat am Dienstag, 2. März 2021, den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben.
„Das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel wird immer wichtiger. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schließen wir nahtlos an die ambitionierte Fahrrad-Politik der vergangenen Jahre an. Die Förderung des Radverkehrs wird jetzt im Gesetz verankert. Damit schaffen wir die Grundlage für den weiteren systematischen Ausbau eines landesweiten Radwegenetzes und machen Mobilität in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit über 200.000 Unterstützern hatte sich für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Die Landesregierung greift darüber hinaus die Nahmobilität ganzheitlich auf: Fahrrad-, Fußverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Mit dem Gesetz wird ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen definiert. Das Radvorrangnetz wird mit Priorität geplant und gebaut. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren. „Wir denken Radverkehr im Netz und machen aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Radwegenetz“, sagte Verkehrsminister Wüst.
Zum Bau von Radschnellverbindungen wird ein Bedarfsplan erstellt. Das schafft Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Planungen von Radwegen.
Das FaNaG NRW schafft die gesetzliche Grundlage für die Förderung vernetzter Mobilität. Gefördert werden Radstationen, Fahrrad-Garagen auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttle oder Leih-Räder. „Wir stärken das Fahrrad als eigenständiges Verkehrsmittel. Zudem nutzen wir die Chancen der physischen und digitalen Vernetzung, damit das Fahrrad zu einem alltagstauglichen, zentralen Bestandteil multimodaler Wegeketten wird“, sagte Wüst.
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz macht das Fahrrad erstmals zu einem gleichrangigen Verkehrsmittel neben allen anderen. Zur Nahmobilität gehört nicht nur der Radverkehr. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgängern künftig gleiche Rechte wie Rad- und Autofahrern einräumen.
In Nordrhein-Westfalen sollen künftig 25 Prozent der Verkehrswege (Modal Split) auf das Rad entfallen.
„Das ist kein unrealistischer Wert. Im Münsterland liegen wir schon deutlich darüber. Nicht zuletzt mit E-Bikes, Pedelecs und besserer Infrastruktur geht das überall“, sagte Verkehrsminister Wüst.
Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und größere Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) und des Zukunftsnetzes Mobilität Nordrhein-Westfalen wird im Gesetz festgeschrieben.
Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreift. Nach der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist der nächste Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag.
Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW (ADFC NRW) kritisiert den heute vorgestellten Gesetzentwurf zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW als nicht weitreichend genug. Nach einer ersten Sichtung bleibe der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen des Fahrrad-Clubs und den Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zurück, sagte der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann
„Der Gesetzentwurf geht auf den ersten Blick nur teilweise über die bereits im vergangenen Sommer genannten Eckpunkte hinaus. Uns fehlt es an Konsequenz, um die bisher landesweit nur rund 10 Prozent Radverkehrs-Anteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Das Fahrradgesetz muss die Mobilitätswende noch viel stärker festschreiben und das Land muss die Regionen und Kommunen besser unterstützen. Bislang ist es ja – wie beim Radschnellweg RS1- ein Zuständigkeits-Ping-Pong. Das darf es nicht mehr geben.“
Nun beginnt die mehrwöchige Anhörung der Verbände und Körperschaften, die zum Entwurf Stellung nehmen werden. Der ADFC NRW wird sich fachlich mit dem Referentenentwurf auseinandersetzen und eine Stellungnahme erarbeiten, damit sie in den Gesetzentwurf einfließen kann.
„Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ist zugleich Chance und Herausforderung. Das Land kann ganz neue Maßstäbe und verbindliche Regelungen für den Radverkehr schaffen und die Kommunen finanziell und organisatorisch dabei unterstützen. Nur so werden wir eine sichere, komfortable und klar erkennbare Radverkehrsinfrastruktur in ganz NRW realisieren. Über alles andere brauchen wir nicht zu diskutieren“, sagte der ADFC Landesvorsitzende in NRW, Thomas Semmelmann:
Vielversprechend ist aus Sicht des ADFC NRW die Absicht, Pläne für weitere Radschnellwege und ein landesweites Radvorrangnetz zu erstellen. Wie das Tempo zum Bau hunderter Kilometer Radwege, Radvorrangrouten und Radschnellwege erhöht werden soll und wie dies durch bessere Verfahrensweisen und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure auf die Straße gebracht werden soll, bleibt jedoch völlig unklar. Auch scheint die angekündigte Vorgehensweise, ein besseres Angebot für Radverkehr machen zu wollen, ohne den Straßenraum zu Gunsten des Radverkehrs umzuverteilen, wenig zielführend. Eine konsequente und zügige Steigerung des Radverkehrsanteils wird so nicht 2025, sondern tatsächlich erst irgendwann erreicht.
Thomas Semmelmann vom ADFC NRW sagte: „Das ambitionierte Ziel der Landesregierung, weiter Vorreiter in Sachen Radverkehrsförderung zu bleiben, sehen wir bei weitem nicht erfüllt. Das bedarf eine ambitioniertere Ausgestaltung des Fahrradgesetzes für einen konsequenten Infrastrukturausbau gebraucht, der für uns Voraussetzung ist um Radfahren im Alltag und in der Freizeit zu fördern. Wir müssen uns einfach fragen, ob die Politik aus dem Fahrradboom während der Coronapandemie nichts gelernt hat.“
Text:
Ministerium für Verkehr NRW
ADFC NRW
Bilder:
Thomas Semmelmann© ADFC NRW
© Ulrich Schäfer
paragraph Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Genießen Sie großartig in den Niederlanden Die niederländischen Kollegen von route.nl haben einen Fahrradroutenführer mit 71 Routen in den Niederlanden neu aufgelegt. Er wird im Onlineshop zu dem reduzierten Preis von 10,00 € angeboten. Genießen
Tipps für den Kauf eines Kinderanhängers Tipps für den Kauf eines Kinderanhängers Ob für den Familienurlaub per Rad oder das tägliche Pendeln: Mit einem Kinderanhänger kann auch der Nachwuchs an den Radaktivitäten teilnehmen. Der pressedienst-fahrrad
Gewinner des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 stehen fest FKT-Infografik-Deutschland_Presse_© ADFC Die Gewinner des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 stehen fest. 230.000 Radfahrende bundesweit hatten über die Fahrradfreundlichkeit von 1.024 Städten abgestimmt. Heute (16.03.2021)hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die 25 fahrradfreundlichsten
Deutschland plant sein Wunsch-Radwegenetz Fahrradclub ruft bundesweit zum ADFC-Mapathon auf Im Klimapaket der Bundesregierung heißt es, Deutschland solle gute, geschlossene Radverkehrsnetze bekommen – und damit deutlich mehr Menschen als bisher auf das Fahrrad locken. Doch
ADFC legt Leitmagazin für Radurlauber neu auf Kampagne „Deutschland per Rad entdecken 2021/2022“ startet Die 13. Auflage des beliebten ADFC-Radreisemagazins „Deutschland per Rad entdecken“ präsentiert sich in neuem Format mit ergänzendem Videoangebot. Der inhaltliche Fokus
Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Kabinett beschließt Referenten-Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Die Landesregierung hat am Dienstag, 2. März 2021, den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Das Fahrrad
45 Millionen Euro für überregionale Radwege BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz Deutschland Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet heute ein neues Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“. 45 Millionen Euro stehen dafür
erleichterte Bedienung